Garantie
Der Garantieanspruch kann mithilfe der Garantiekarte geltend gemacht werden, ohne dass der Verbraucher verpflichtet ist, die geöffnete Verpackung des Produkts zurückzugeben.
Garantiezeit:
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1 Jahr für Produkte zwischen € 25,- und € 250,-
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2 Jahre für Produkte zwischen € 251,- und € 625,-
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3 Jahre für Produkte über € 625,-
Die Garantiezeit beginnt mit der Zahlung des Kaufpreises des beim Händler gekauften Produkts und dem Erhalt der Produkte. Wenn der Verbraucher das Verbraucherprodukt mehr als sechs Monate nach dem Datum der Lieferung in Betrieb nimmt, ist das Datum des Beginns der Gewährleistungsfrist das Datum der Lieferung des Verbraucherprodukts. Mängel, die der Verbraucher während der Bewegung des Produkts oder seiner unsachgemäßen Verwendung verursacht, fallen nicht unter die Garantie, z.B. bei: - unsachgemäßer Inbetriebnahme, - unsachgemäßer Verwendung, - unsachgemäße Lagerung und Handhabung oder bei Schäden verursacht durch Elementarschäden oder Naturkatastrophen.
Welche Rechte haben Sie und innerhalb welcher Garantiefrist?
Innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Produkts können Sie nach Ihrer Wahl Reparatur oder Ersatz verlangen, es sei denn, es ist unmöglich, den von Ihnen gewählten Garantieanspruch zu erfüllen, oder dies würde dem Händler im Vergleich zur Erfüllung eines anderen Garantieanspruchs unverhältnismäßige zusätzliche Kosten verursachen. Ist der Vertreiber nicht in der Lage, den Ersatz innerhalb der dieser Verpflichtung entsprechenden Frist vorzunehmen, oder ist das Interesse des Verbrauchers an der Nachbesserung oder Ersatzlieferung weggefallen, kann der Verbraucher nach seiner Wahl eine anteilige Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Mangel auf Kosten des Schuldners selbst beseitigen oder durch jemand anderen beseitigen lassen oder vom Vertrag zurücktreten. Es kommt zu keiner Auszahlung aufgrund eines geringfügigen Fehlers. Im Falle der Reparatur eines defekten Produkts verlängert sich die Gewährleistungsfrist ab dem Datum der Lieferung zur Reparatur um den Zeitpunkt, in dem der Verbraucher das Verbraucherprodukt aufgrund des Mangels nicht wie vorgesehen verwenden konnte.
Stellt der Hersteller während der Garantiezeit fest, dass das Produkt nicht repariert werden kann, ist der Hersteller verpflichtet, das Produkt innerhalb von acht Tagen zu ersetzen, sofern der Verbraucher nichts anderes vereinbart hat. Wenn es nicht möglich ist, das Produkt zu ersetzen, ist der Hersteller verpflichtet, dem Verbraucher den Kaufpreis innerhalb von acht Tagen zu erstatten.
Wenn das Produkt nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Reparaturantrags an den Hersteller repariert wird, ist der Hersteller verpflichtet, das Produkt innerhalb von acht Tagen nach Ablauf der Frist von dreißig Tagen erfolglos zu ersetzen. Wenn es nicht möglich ist, das Produkt zu ersetzen, ist der Hersteller verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von acht Tagen nach Ablauf der dreißigtägigen Reparaturfrist den Kaufpreis zu erstatten. Wenn der Verbraucher seinen Ersatzantrag innerhalb von drei Werktagen nach dem Kauf aufgrund eines Mangels des Produkts durchsetzt, kann sich das Unternehmen nicht auf unverhältnismäßige Mehrkosten berufen. Wenn die Fehlfunktion den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindert, muss das Produkt ausgetauscht werden. Die Reparatur oder der Austausch muss innerhalb einer angemessenen Frist und im Interesse des Verbrauchers unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Produkts und seines Verwendungszwecks durch den Verbraucher durchgeführt werden.
Das Unternehmen sollte sich bemühen, die Reparatur oder den Austausch innerhalb von maximal 15 Tagen abzuschließen. Überschreitet die Reparaturzeit 15 Tage, ist der Hersteller verpflichtet, den Verbraucher spätestens am 15. Tag über die voraussichtliche Dauer der Reparatur zu informieren. Informationen können auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verbraucher zuvor seine Zustimmung erteilt hat.
Die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Gewährleistungspflicht trägt der Händler. Produkte mit festen Anschlüssen oder Produkte, die mehr als 10 kg wiegen oder nicht als Handgepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden können, müssen am Einsatzort repariert werden. Wenn die Reparatur nicht am Einsatzort durchgeführt werden kann, wird der Händler die Rückgabe und den Ersatz veranlassen.